Auf Lebensmittelverpackungen müssen die Zutaten und die Zusatzstoffe deklariert werden. Das schreiben die gesetzlichen EU-Regelungen vor.
Du findest auf dem Etikett Zutaten wie z.B. Tomaten und wie hoch deren Anteil im Produkt ist (z.B. Tomaten 15 %). Dann werden sämtliche Zusatzstoffe genannt, wie Konservierungsmittel, Verdickungsmittel, Farbstoffe, Geschmacksverstärker usw. Diese Mittel müssen entweder mit ihrer E-Nummer angegeben sein, oder mit ihrer Bezeichnung (z.B. Citronensäure oder Johanniskernmehl, usw.).
Seit Ende 2016 müssen auch allergieauslösende Stoffe gekennzeichnet sein. Auch die Nährwertangaben (z.B. Kohlenhydrate, Fett, Zucker, Salz) sind Pflicht.
Das ist allerdings das Etikett der Packungsrückseite. Für das Lesen dieser Angaben brauchst du manchmal fast eine Lupe. Die Seite wird von den Verbrauchern eher selten gelesen. Die Vorderseite der Waren ist ja auch viel schöner! Da sind die besten Zutaten in voller Pracht abgebildet. Dazu entdeckst du in großer Schrift „ohne Geschmacksverstärker, ohne künstliche Farbstoffe, enthält nur natürliche Aromen u.v.m.)
Ganz ehrlich – wenn ich solche Aufdrucke in großer Schrift auf der Warenvorderseite sehe, werde ich erst richtig misstrauisch. Denn „meine Freunde“ von der Nahrungsmittelindustrie scheuen keinen Trick um im Rahmen der erlaubten gesetzlichen Vorgaben (manchmal auch darüber hinaus) zu schummeln. Die deutsche Sprache wird in ihrer Vielfältigkeit äußerst kreativ genutzt. Erfahrungen mit der „Juristen-Sprache“ können hier eindeutig von Vorteil sein. Beispiele gefällig?
Natürliche Aromen:
Wer jetzt glaubt, dass im Erdbeerjoghurt der Geschmack nur von den Erdbeeren kommt, irrt sich bereits gewaltig. Das Aroma stammt von Sägespänen eines Baumes, dessen Mikroorganismen einen Erdbeerähnlichen Geschmack erzeugen. Die rote Farbe liefert der Saft von roter Beete. Wie du siehst – alles natürliche Aromen.
Ohne Geschmacksverstärker:
Geschmacksverstärker, oft auch als Glutamat bekannt, haben nicht gerade den besten Ruf. Daher verwendet die Industrie lieber Hefe. Hefeextrakt wird aus normaler Backhefe gewonnen und schmeckt dann jedoch eher würzig, ähnlich Fleischbrühe. Jetzt wirkt Hefeextrakt zwar als Geschmacksverstärker, muss aber nicht als solcher gekennzeichnet werden.
Ohne künstliche Farbstoffe:
Als Kunde, der natürliche Zutaten für seine Ernährung haben will, freue ich mich zunächst über diesen Verpackungshinweis. Die Freude ist unter Umständen nur von kurzer Dauer, wenn ich auf der Rückseite dann entdecke, dass natürliche Farbstoffe verwendet wurden. Wie beim Erdbeerjoghurt oben aufgezeigt, werden aus Pflanzen Farbstoffe gewonnen um diese in einem völlig anderen Produkt unter zu mischen.
Belag aus Pflanzenfett (Tiefkühlpizza):
Hinter diesem Begriff verbirgt sich der sogenannte Analogkäse. Dieser Käse wurde nicht aus Milch hergestellt – wie beim normalen Käse üblich – und darf deshalb auch nicht als Käse bezeichnet werden. Daher wurde der Begriff „Belag aus Pflanzenfett“ kreiert!
Der Sinn solcher Tricksereien liegt in der Optimierung der Gewinnspanne der Hersteller. Die Firmen freuen sich, wenn sie billige Zutaten und Zusatzstoffe wie qualitativ hochwertige und teure aussehen lassen können. Denn dann lassen sich diese Produkte auch teuer verkaufen. Oft ist die aufwendige Vermarktung (am besten wirbt ein Spitzenkoch dafür) der kostspieligste Teil einer Ware, wenn sie in die Supermärkte kommt.
Weiterführende Hinweise findest du z.B. bei utopia.de und der verbraucherzentrale.de